Ingenieur-
und Sachverständigenbüro Kössendrup
Schadensgutachten, Beweissicherung, Bauchemie/ Bautenschutz, Bauphysik, Sanierung, Wertgutachten Bauschadstoffe, Rückbau, Altlasten, ... |
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EnergieausweisAb 2008 ist jedem Mieter oder Käufer eines Gebäudes oder einer Mietwohnung, ein Energieausweis (Energiebedarfsausweis) des entsprechenden Gebäudes oder der Wohnung vor dem Kauf oder Anmietung zur Prüfung vorzulegen. Dieser Energieausweis sollte von einem unabhängigem Gutachter erstellt werden. Wir erstellen ihnen einen Ausweis, der 10 Jahre gültig ist. Weiter beraten wir Sie über Möglichkeiten der Energieeinsparung für Ihr Gebäude. Vor Ort-Beratung Für alle Haus- und Wohnungseigentümer, die bereit sind, für Energieeinsparung und Umweltschutz Geld zu investieren, besonders in Wärmedämmung, den Austausch ihrer Heizungsanlage und in Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, gibt es eine wichtige Hilfe – die fachmännische Vor-Ort-Beratung. Die Beratungskosten werden bezuschusst. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Gebäudetyp und der Anzahl der Wohneinheiten.
1. Die Gebäude müssen sich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden. 2. Die Baugenehmigungen müssen vor dem 31.12.1994 erteilt worden sein und darf später nicht mehr als zu 50% geändert worden sein.. 3. Mehr als die Hälfte der Gebäudefläche des betreffenden Objekts muss zu Wohnzwecken genutzt werden. Was macht der beratende Ingenieur bzw. der Energieberater? Auf Grundlage einer umfassenden Bestandsaufnahme wird ein schriftlicher gutachterlicher Beratungsbericht entsprechend der Richtlinie zur Vor-Ort-Beratung erstellt. Es werden Hinweise auf empfehlenswerte Energiespar-Maßnahmen und der Einsatz erneuerbarer Energien geprüft und die Amortisation dieser Maßnahmen berechnet. KFW-Zuschüsse und Kredite 2. Gelingt es sogar das Neubau-Niveau um 30 % zu unterschreiten, wird ein Zuschuss von 12,5% auf den Kredit gewährt. Vorraussetzung ist, dass bei Kreditbeantragung ein Sachverständiger die Durchführbarkeit bestätigt und eine Kostenschätzung eingereicht wird. Wir schnüren für Sie das passende Einspar-Paket. Nutzen Sie die Energie-Vor-Ort-Beratung als Grundlage für die Beantragung! Wie sieht es mit Gebäuden aus, die nicht auf Neubauniveau zu verbessern sind? Voraussetzung ist, dass die Baugenehmigung des Gebäudes vor dem 31.12.1994 erteilt worden ist. Dann gibt es Maßnahmenpakete der KFW, mit denen Teilbereiche des Gebäudes saniert werden können. Dies sind Außenwände, Dachdämmung, Kellerdeckendämmung, Fenster, Heizungsanlage, Kollektoranlagen. Hier gibt es günstige Kredite der KFW und zum Teil Zuschüsse wie zum Beispiel für Heizungen, Solarkollektoren etc.. Sprechen Sie uns für eine detailierte Beratung an. Sie benötigen keine Kredite und wollen trotzdem Zuschüsse erhalten? Für Ein- und Zweifamilienhäuser die auf Neubauniveau saniert werden, wird die Baubegleitung durch einen Sachverständigen zusätzlich mit 50% der förderfähigen Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungskosten (maximal 1000€/Wohneinheit) gefördert. |
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