Ingenieur- und Sachverständigenbüro Kössendrup
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Energieausweis

Ab 2008 ist jedem Mieter oder Käufer eines Gebäudes oder einer Mietwohnung, ein Energieausweis (Energiebedarfsausweis) des entsprechenden Gebäudes oder der Wohnung vor dem Kauf oder Anmietung zur Prüfung vorzulegen. Dieser Energieausweis sollte von einem unabhängigem Gutachter erstellt werden. Wir erstellen ihnen einen Ausweis, der 10 Jahre gültig ist.

Weiter beraten wir Sie über Möglichkeiten der Energieeinsparung für Ihr Gebäude.

Vor Ort-Beratung

Für alle Haus- und Wohnungseigentümer, die bereit sind, für Energieeinsparung und Umweltschutz Geld zu investieren, besonders in Wärmedämmung, den Austausch ihrer Heizungsanlage und in Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, gibt es eine wichtige Hilfe – die fachmännische Vor-Ort-Beratung.


Wie wird gefördert?

Die Beratungskosten werden bezuschusst. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Gebäudetyp und der Anzahl der Wohneinheiten.

Ein Beispiel: Für ein Ein-/Zwei-Familienhaus kann ein Zuschuss von 300 € für eine Beratung gewährt werden. Darüber hinausgehende Kosten hat der Hauseigentümer als Eigenanteil zu tragen. Die genauen Kosten, die auf Sie zukommen, können Sie bei uns erfahren. Rufen Sie uns an!

Anzahl der Wohneinheiten (WE)

Bundeszuschuß (Euro)

Ein-/Zweifamilienhaus

300,00

ab 3 WE

360,00

Stromeinsparberatung

50,00

Thermografie (Wärmebilder)

100,00 (150,00 ohne VOB)

 

 

 




W
elche Gebäude kommen in Frage?

1. Die Gebäude müssen sich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden.

2. Die Baugenehmigungen müssen vor dem 31.12.1994 erteilt worden sein und darf später nicht mehr als zu 50% geändert worden sein..

3. Mehr als die Hälfte der Gebäudefläche des betreffenden Objekts muss zu Wohnzwecken genutzt werden.

Was macht der beratende Ingenieur bzw. der Energieberater?

Auf Grundlage einer umfassenden Bestandsaufnahme wird ein schriftlicher gutachterlicher Beratungsbericht entsprechend der Richtlinie zur Vor-Ort-Beratung erstellt. Es werden Hinweise auf empfehlenswerte Energiespar-Maßnahmen und der Einsatz erneuerbarer Energien geprüft und die Amortisation dieser Maßnahmen berechnet.

Wir sagen Ihnen, wie Sie mit dem geringstmöglichen Geldeinsatz ein Maximum an Energiekosten einsparen können und die Umwelt schonen!

Bei einem persönlichen Gespräch wird der Bericht erklärt und durch Tipps, wie der Eigentümer die vorgeschlagenen Maßnahmen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten kostengünstig umsetzen kann, ergänzt. Außerdem informiert der Energieberater über öffentliche Fördermittel, die gewährt werden können. Wenn das der Fall ist, sollten Sie folgende Möglichkeiten bedenken und nutzen.

KFW-Zuschüsse und Kredite

Wir sagen Ihnen wie man mit Energie Geld sparen kann!

Bei Erreichen des energetischen Neubaustandards für Gebäude, die bis zum 31.12 1983 errichtet worden sind, können Sie bei der Gewährung von KFW-Krediten 5% Zuschuss auf den gewährten Kredit erhalten. Wir zeigen Ihnen wie das geht!


1. Lassen Sie sich bei der Beantragung des KfW-Darlehens von uns bestätigen, dass mit der energetische Ertüchtigung der Neubaustandard nach EnEV 2004 erreicht werden soll. Nach Anschluss der Sanierung attestieren wir die Durchführung der Maßnahme und erstellen Ihnen den Energiebedarfsausweis gemäß EnEV §13. Und schon erhalten Sie einen 5%igen Zuschuss (CO2-Programm) für Ihre Energieeinsparmaßnahmen.

2. Gelingt es sogar das Neubau-Niveau um 30 % zu unterschreiten, wird ein Zuschuss von 12,5% auf den Kredit gewährt. Vorraussetzung ist, dass bei Kreditbeantragung ein Sachverständiger die Durchführbarkeit bestätigt und eine Kostenschätzung eingereicht wird. Wir schnüren für Sie das passende Einspar-Paket. Nutzen Sie die Energie-Vor-Ort-Beratung als Grundlage für die Beantragung!

Wie sieht es mit Gebäuden aus, die nicht auf Neubauniveau zu verbessern sind?

Voraussetzung ist, dass die Baugenehmigung des Gebäudes vor dem 31.12.1994 erteilt worden ist. Dann gibt es Maßnahmenpakete der KFW, mit denen Teilbereiche des Gebäudes saniert werden können. Dies sind Außenwände, Dachdämmung, Kellerdeckendämmung, Fenster, Heizungsanlage, Kollektoranlagen. Hier gibt es günstige Kredite der KFW und zum Teil Zuschüsse wie zum Beispiel für Heizungen, Solarkollektoren etc.. Sprechen Sie uns für eine detailierte Beratung an.

Sie benötigen keine Kredite und wollen trotzdem Zuschüsse erhalten?

Für Gebäude, die bis zum 31.12 1994 errichtet worden sind, können duch vorgegebene Maßnahmenpakete Zuschüsse von 7,5% der Investitionskosten maximal 3750 EUR je Wohneinheit (Einzelmaßnahmen 5% der förderfähigen Kosten maximal 2500€/Wohneinheit) gewährt werden. Bei Erreichen des energetischen Neubaustandards für Gebäude bis Baujahr 1994 können Sie sogar 10% der Investitionskosten maximal 5000 EUR je Wohneinheit erhalten. Sollten Sie sogar eine Unterschreitung des Neubauniveaus von mindestens 30% erreichen, beträgt der Zuschuss 17,5% der Investitionskosten maximal 8750 EUR je Wohneinheit. Wir zeigen Ihnen wie das geht!

Lassen Sie sich von uns bestätigen, dass die Kriterien für den Erhalt der Zuschüsse eingehalten worden sind. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass Sie durch Maßnahmenpakete nur Zuschüsse erhalten können, wenn alle Dämmmaßnahmen erfolgt sind. Eine vollständige Dämmung der Kellerdecke bei einem Gebäude mit nur Teilunterkellerung erfüllt dies zum Beispiel nicht! Hier gibt es dann nur die Möglichkeit durch eine entsprechende Auswahl von Sanierungsmöglichkeiten in Zusammenarbeit mit einem Energieberater auszuwählen und sich von diesem bestätigen zu lassen, dass die ENEV und die Vorgaben der KFW erfüllt sind. Gleiches gilt, wenn Sie zum Beispiel schon Fenster mit Einfachverglasung vereinzelt ausgetauscht haben. Ein Maßnahmenpaket mit Fenstertausch wird dann nur erfüllt, wenn auch die bereits erneuerten Fenster ebenfalls ausgetauscht werden. In diesem Fall helfen wir Ihnen mit einem individuell an Ihren Bedürfnissen ausgerichtetes Maßnahmenpaket, in dem wir die Einhaltung der ENEV und die Einhaltung der KFW-Kriterien bestätigen.

Für Ein- und Zweifamilienhäuser die auf Neubauniveau saniert werden, wird die Baubegleitung durch einen Sachverständigen zusätzlich mit 50% der förderfähigen Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungskosten (maximal 1000€/Wohneinheit) gefördert.