Ingenieur- und Sachverständigenbüro Kössendrup
Schadensgutachten, Beweissicherung, Bauchemie/ Bautenschutz, Bauphysik, Sanierung, Wertgutachten
Bauschadstoffe, Rückbau, Altlasten, ...
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Als Sachverständige für das Bauwesen im Fachbereich im Fachbereich "Mängel und Schäden an Gebäuden" beurteilen wir für Sie Baumängel und Bauschäden. Je nach Auftrag erhalten Sie eine übersichtliche schriftliche Darstellung als Gutachten odeschriftliche Stellungnahme, die qualifiziert und nachvollziehbar aufgebaut ist. Die Ursachen der Schäden sowie Sanierungsvorschläge werden von uns erarbeitet und kostenmäßig dargestellt. bei der gesamten Schadensabwicklung so wie der Schadensbeseitigung stehen wir beratend zur Seite. Die Sanierngsarbeiten werden von uns gutachterlich überwacht.


Gutachten über Baumängel und Bauschäden:

Mängel werden verusacht durch Planungs und/oder Ausführungsfehler. Als Planungsfehler kommen in Betracht eine Ausführung, die einer Nutzung nicht gerecht wird (z.B. Badezimmer ohne Warmwasseranschluß) oder ein Konstruktionsfehler (z.B. fehlerhafte Statik). Ausführungsfehler werden in der Regel von Handwerkern verursacht. Dies können z.B sein schräge Wände oder vergessene Fensteröffnungen. Möglich ist aber auch minderwertiges Baumaterial.

Bauschäden werden hingegen durch äußere Einflüsse (z.B. Risse durch Bergsenkung) hervorgerufen oder treten in Folge von Baumängeln auf (z.B. undichter Abwasserkanal unterspült das Fundament und bewirkt Setzungsrisse in den Außenwänden).

Die Hauptschadensursachen sind je nach Alter des Gebäudes unterschiedlich. Ausführungsfehler trifft man in der Regel nur bei Neubauten an. Aufgrund der Gewährleistungsregeln, nach VOB-alt: 2 Jahre, nach VOB-neu (seit 29. Oktober 2002 in Kraft): 4 Jahre bzw. nach BGB: 5 Jahre, besteht hier eine Nachbesserungspflicht der ausführenden Handwerksfirmen innerhalb der Gewährleistungszeit. Teilweise können auch Ansprüche nach Beendigung der Fristen vorhanden sein. Dies kann zum Beispiel möglich sein, wenn innerhalb der Frist Schäden angemeldt worden sind, aber diese nicht innerhalb der Gewährleistungsfrist beseitigt worden sind (Hemmung der Verjährung).

Bei Altbauten ist mit Schäden aufgrund des Alters in Verbindung mit nicht durchgeführten Reparaturen oder aufgrund des damals üblichen niedrigeren Baustandards zu rechnen.

Sie benötigen ein Gutachten zur Ursachenerkennung und zur einwandfreine Darstellung des Schadens bzw. des Mangels. Nur mit einem Gutachten ist es möglich Ihre Forderungen nach Schadensersatz oder Mängelbeseitigung zu begründen und notfalls juristisch durchzusetzen.

Als Geschädigter haben Sie das Recht einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Begutachtung, Beweissicherung und Kostenermittlung zu beauftragen.

Sie sind nicht dazu verpflichtet einen von der Versicherung des Schadensverursachers beauftragten Sachverständigen zu akzeptieren, sondern können diesen ablehnen. Bedenken Sie, dass ein Versicherungsgutachter für die Versicherng arbeitet und nicht für Sie!

Bedenken Sie auch, das Versicherungen im Interesse Ihrer Aktionäre, die Kosten für eine Sanierung so weit wie möglich drücken werden. Das kann beispielsweise dazu führen, dass Sie eine Sanierung bezahlt bekommen, die für Sie Folgekosten nach Verstreichen der neuen Gewährleistungsfrist bedeutet. Beispiel: Statt eine teuren Trockenlegeung des nassen Kellermauerwerks wird Ihnen ein Sanierputz angeboten, der sich verbraucht und nach einigen Jahren erneuert werden muss. Diese Erneuerungskosten tragen Sie und nicht die Versicherung! Bei einer Trockenlegung des Mauerwerks hätten Sie keine Folgekosten.

Als Geschädigter haben Sie Anspruch auf eine vollständige und eine fachgerechte Wiederherstellung des Gebäudes. Dies bedeutet, dass Sie weder eine Wertminderung des Gebäudes noch einen zukünftigen Ertragsschaden hinnehmen müssen.

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