Ingenieur-
und Sachverständigenbüro Kössendrup
Schadensgutachten, Beweissicherung, Bauchemie/ Bautenschutz, Bauphysik, Sanierung, Wertgutachten Bauschadstoffe, Rückbau, Altlasten, ... |
||||||||
Homepage | Leistungen | Kontakt | Impressum |
|
Gutachten über Baumängel und Bauschäden:Mängel werden verusacht durch Planungs und/oder Ausführungsfehler. Als Planungsfehler kommen in Betracht eine Ausführung, die einer Nutzung nicht gerecht wird (z.B. Badezimmer ohne Warmwasseranschluß) oder ein Konstruktionsfehler (z.B. fehlerhafte Statik). Ausführungsfehler werden in der Regel von Handwerkern verursacht. Dies können z.B sein schräge Wände oder vergessene Fensteröffnungen. Möglich ist aber auch minderwertiges Baumaterial. Die Hauptschadensursachen sind je nach Alter des Gebäudes unterschiedlich. Ausführungsfehler trifft man in der Regel nur bei Neubauten an. Aufgrund der Gewährleistungsregeln, nach VOB-alt: 2 Jahre, nach VOB-neu (seit 29. Oktober 2002 in Kraft): 4 Jahre bzw. nach BGB: 5 Jahre, besteht hier eine Nachbesserungspflicht der ausführenden Handwerksfirmen innerhalb der Gewährleistungszeit. Teilweise können auch Ansprüche nach Beendigung der Fristen vorhanden sein. Dies kann zum Beispiel möglich sein, wenn innerhalb der Frist Schäden angemeldt worden sind, aber diese nicht innerhalb der Gewährleistungsfrist beseitigt worden sind (Hemmung der Verjährung). Bei Altbauten ist mit Schäden aufgrund des Alters in Verbindung mit nicht durchgeführten Reparaturen oder aufgrund des damals üblichen niedrigeren Baustandards zu rechnen. Sie benötigen ein Gutachten zur Ursachenerkennung und zur einwandfreine Darstellung des Schadens bzw. des Mangels. Nur mit einem Gutachten ist es möglich Ihre Forderungen nach Schadensersatz oder Mängelbeseitigung zu begründen und notfalls juristisch durchzusetzen. Als Geschädigter haben Sie das Recht einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Begutachtung, Beweissicherung und Kostenermittlung zu beauftragen. Sie sind nicht dazu
verpflichtet einen von der Versicherung des Schadensverursachers beauftragten
Sachverständigen zu akzeptieren, sondern können diesen ablehnen. Bedenken Sie, dass ein Versicherungsgutachter für die Versicherng arbeitet und nicht für Sie! |
||||