Ingenieur- und Sachverständigenbüro Kössendrup
Schadensgutachten, Beweissicherung, Bauchemie/ Bautenschutz, Bauphysik, Sanierung, Wertgutachten
Bauschadstoffe, Rückbau, Altlasten, ...  
Homepage Leistungen Kontakt Impressum  
 

 


Als Sachverständige für das Bauwesen im Fachbereich "Mängel und Schäden an Gebäuden" beurteilen wir für Sie Baumängel und Bauschäden. Je nach Auftrag erhalten Sie eine übersichtliche, schriftliche Darstellung als Gutachten oder schriftliche Stellungnahme, die qualifiziert und nachvollziehbar aufgebaut ist. Die Ursachen der Schäden sowie Sanierungsvorschläge werden von uns erarbeitet und kostenmäßig dargestellt. Bei der gesamten Schadensabwicklung so wie der Schadensbeseitigung stehen wir beratend zur Seite. Die Sanierungsarbeiten werden von uns gutachterlich überwacht.

Bauschäden vermeiden

Fehlerquellen

Jedes Haus ist ein einmalig, jedes Grundstück anders beschaffen. Dadurch ist für jedes Gebäude eine individuelle Anpassung an die Gegebenheiten erforderlich. Baufehler können als Folge von unterschiedlich zusammen wirkenden Komponenten und Leistungen entstehen. Die Schäden an Neu- und Altbau haben dabei folgende Ursachen:
 

Fehler bei der Ausführung von Dach, Außenwänden und Bauteilen in der Erde machen 25% aller Mängel aus, die teuer saniert werden müssen.
 

 
Planungsfehler, Baufehler, Modernisierungsfehlern,
Fehler im Nutzungsverhalten,
Einwirkung von Regen, Hitze, Wind und Frost während der Bauausführung und während der späteren Nutzung

Bauschäden vermeiden

Holen Sie sich den Rat von denen, die die möglichen Fehler kennen, den Sachverständigen. Nutzen Sie unser Wissen und schonen Sie dabei Nerven und Geldbeutel. Baumängel gibt es haufenweise: Eine sachverständige Bauüberwachung ist billiger als eine teure Sanierung.
 

 

Der billigste Handwerker oder Bauunternehmer kommt dem Bauherrn oft am teuersten. In wirtschaftlich schlechten Zeiten steigt der Preisdruck und die Qualität singt zwangsläufig. Der Unternehmer kann nur an Lohn und Material sparen. Das bedeutet von vorneherein billige Konstruktionen und schlecht oder unzureichend ausgebildete Handwerker, die unter großem Zeitdruck dann schon mal etwas vergessen oder ungenauer arbeiten. Billige Konstruktionen sind zudem mängelanfälliger. Dumpingpreise, sogar unter den Herstellungskosten, treibt Firmen in die Insolvenz: Bauherren verlieren Geld, Zeit und mit Sicherheit die Freude an der neuen Immobilie.
 

Baubeschreibung

Die Baubeschreibung ist mit dem Leistungsverzeichnis der wichtigste Vertragsbestandteil. Hier steht, wie Konstruktionen und Materialien der Hausteile beschaffen sein sollen. Werden die Leistungen nicht wie beschrieben oder gar nicht ausgeführt, liegt ein Mangel vor.

Nach jedem größeren Bauabschnitt sollten Sie die Baustelle checken.
 

Die Bandbreite reicht von der falschen Wandfarbe über undichte Fenster, von zu dünnen Dämmlagen bis zur funktionsuntüchtigen Drainage mit Wasserschaden im Keller. Jetzt zeigt sich, wie gut Ihre Baubeschreibung und Ihr Leistungsverzeichnis ist. Klare Formulierungen kann man einfordern. Ungenaue Beschreibungen liefern Vorlagen für als Sonderwünsche verpackte Geldnachforderungen der Unternehmer. Akzeptieren Sie deshalb keine Formulierungen mit fehlenden oder ungenauen Angaben wie etwa "vierzehn Zentimeter Dämmung". Welche Dämmung? Die billigste oder die am besten dämmt? Darum ist es wichtig, das Dämmvermögen und ein bestimmtes Material festzulegen. Ziehen Sie vor der Vertragsunterzeichung einen Sachverständigen hinzu, der Ihnen die Lücken in der Baubeschreibung und dem Leistungsverzeichnis darlegt.

Regeln & Protokolle

Ein Mangel ist, wenn Handwerker nicht nach "Allgemein anerkannten Regeln der Technik" arbeiten
(Außer Sie erlauben das ausdrücklich!).
 

Erfahrungswerte, Vorschriften des Handwerks, Verarbeitungsrichtlinien der Verbände und Hersteller, auch Normen, etwa vom Deutschen Institut für Normung (DIN) oder Iso-Normen gelten als allgemein anerkannte Regeln der Technik. Einzuhalten sind die zum Zeitpunkt der Vertragsschließung bzw. der Baugenehmigung bestehenden Vorschriften. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind nicht der Stand der Technik! Lassen Sie sich nicht mit der Begründung "das machen wir immer so" nicht normgerechte und minderwertige Bauverfahrensweisen andrehen. Bei Bauschäden haftet der Unternehmer dann mit der Begründung nicht, weil Sie der Änderung ausdrücklich zugestimmt haben. Durch uns erfahren Sie, was anerkannter Standard ist und was nicht. Lassen Sie sich beraten.
 

Prüfpflicht
Handwerker haben eine Prüf- und Informationspflicht. Beispiel: Der Putzer prüft die Eignung des Mauerwerks als Untergrund für den Putz. Sollte er Zweifel an der Eignung des Mauerwerks haben, hat er den Bauherrrn oder die Bauleitung zu informieren. Tut er das nicht und es entsteht ein Bauschaden (z.B. Putz fällt ab), so haftet der Putzer für den entstandenen Schaden. Oft wird von Handwerkern vergessen, besonders bei durch den Bauherrn veranlassten Änderungen und Änderungswünschen, auf die dann nicht mehr DIN-gerechten Arbeiten und mögliche Schadensfolgen hinzuweisen. (Der Bauherr wollte das doch so!). Beispielsweise wünscht der Bauherr Geld zu sparen und verlangt den neuen Fliesenbelag der Terrasse direkt auf den alten zu kleben, ohne den alten Belag zu entfernen. Dadurch wird der Abstand zur Schwelle der Terrassentür verringert und Wasser kann in die Wohnung eintreten. Die Kosten der Schadensbeseitigung sind erst mal durch den Bauherrn zu tragen und es erfordert oft einen langwierigen Rechtsstreit, nur einen Teil des Geldes zurückzubekommen.
 

Protokoll
Sie sind sich nicht sicher, ob etwas fehlerhaft ist? Was steht in der Baubeschreibung? Ist das auch so ausgeführt worden? Wir helfen Ihnen durch unsere Fachkenntnis. Holen Sie uns als Sachverständige für Ihre Bauabnahme und zwar schon während der Bauzeit, damit auch durch den fortschreitenden Bauprozess verdeckte Mängel rechtzeitig erkannt werden. Wir erstellen für Sie schriftliche Protokolle und halten den Baufortschritt und kritische Details fotografisch fest. Bauschäden werden oft durch mehrere Faktoren beeinflußt oder verursacht. Mit unseren Unterlagen haben Sie die Möglichkeit, Fehler sofort nachzuweisen. Sie können damit direkt vom Verantwortlichen die Schadensbeseitigung verlangen. Und sollten später doch mal Bauschäden auftreten, erleichtern diese Dokumetationen die Fehlersuche insbesonder bei verdeckten Bauschäden.
 

Kontrolle

Wehret den Anfängen! Je früher ein Schaden bemerkt und beseitigt wird, desto preiswerter wird die Sanierung und Schadensbeseitigung.
 

Nach jedem größeren Bauabschnitt sollten die Arbeiten überprüft werden. Beauftragen Sie uns als unabhängige Gutachter (Sachverständige). Wir machen professionelle Kontrollgänge und Zwischenabnahmen.

Betrachten Sie unser Honorar als Versicherungsbeitrag für ein schadensfreies Bauwerk. Ersparen Sie sich nervende Auseinandersetzungen und hohe Folgekosten. Wir kämpfen für Ihr Recht auf ein mängelfreies Gewerk.

Folgende Bereiche sind besonders schadensanfällig und öfter zu kontrollieren:

Sind die Erdarbeiten richtig ausgeführt?
Sind die Kellerwände und Sockel trocken und ist die Außenisolierung lückenlos?
Sind die Böden und Wände eben oder ist alles krumm und schief?
Gebäudehülle: Wurde die Wärmedämmung richtig ausgeführt? Nur dann spart Sie Energie, Überprüfen Sie Anschlußdetails: Ist das normgerecht ausgeführt? Sind Löcher in der Dampfsperre?
Weißt der Putz Risse auf?
Sind die vereinbarten Sanitärinstallationen eingebaut worden? Funktioniert alles?
Schleifen Türen oder klemmen Fenster? Sind die Dichtungen vorhanden und schließen Fenster und Türen dicht?
Sind Bodenbeläge vollflächig verklebt oder Fliesen eben verlegt?
Ist das Dach dicht?
Stimmen die Raummaße (Raunhöhe, Breite, Länge) mit den Vorgaben überein?
 

Mängel rügen

Kleinere Mängel sind hinzunehmen, etwa unebene Wände, können aber zum Abzug beim Preis führen. Schwere Mängel sind umgehend zu beseitigen. Erteilen Sie sofort eine Mängelrüge mit Fristsetzung.
 

So gehen Sie vor:

Mängelrüge schriftlich der Firma per Einschreiben mitteilen und nicht selber den Fehler beseitigen.
In der Mängelrüge ist eine ausreichende Frist zur Nachbessung zu setzen.
Für nicht fachgerecht ausgeführte Leistungen brauchen Sie nicht zu bezahlen. Behalten Sie den entsprechenden Anteil als Sicherheit zurück.
Kommt die Firma in Verzug und reagiert nicht, mahnen Sie erneut und setzen eine Nachfrist.
Drohen Sie damit, die Mängel auf deren Kosten von einer anderen Firma beseitigen zu lassen und den Vertrag zu kündigen.
Nach Verstreichen der 2. Nachfrist dürfen Sie eine andere Firma beauftragen.
 

Abnahme

Mit der Abnahme (stillschweigend oder formell) akzeptiert der Bauherr die Leistung, wie sie ist. Außnahme: Im Protokoll wurden Fehler vermerkt und Vorbehalte für Nachbesserung und Schadensersatz festgehalten. Mit der Abnahme geht die Beweispflicht auf den Bauherrn über. Außerdem ist ab diesem Zeitpunkt der Bauherr für den Schutz der eingebauten Teile und des Gebäudes verantwortlich. Ein Diebstahl muß von Ihm ersetzt werden und nicht vom Unternehmer.
 

 

 
Nehmen sie sich Zeit für die förmliche Abnahme. Eine stille Abnahme durch Inbetriebnahme (Einzug) ist grob fahrlässig. Bei später entdeckten Schäden sind Sie in der Beweispflicht. sie müßten beweisen, daß der Schaden schon vorher verdeckt vorhanden war. Ab dem Abnahmtermin läuft die im Bauvertrag vereinbarte Gewähleistungsfrist. Diese beträgt nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) 4 Jahre und nach dem Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) fünf Jahre, Sie können auch im VOB-Vertrag 5 Jahre vereinbaren.
 

Eigenleistung
Für das, was Sie selber machen, tragen Sie auch die Verantwortung. Um zu vermeiden, dass Ihnen Fehler zugerechnet werden, lassen Sie die Eigenleistung vom Unternehmer abnehmen und für einwandfrei erklären. Der Unternehmer haftet durch diese Abnahme auch für eine Schadensfreiheit Ihrer Arbeiten! Dokumentieren Sie ihre Arbeit, damit sie beweisen können, dass ein Bauschaden nicht von Ihnen verursacht worden ist. Sie erhalten sich so Ihre Gewähleistungsansprüche.
 

Altbau

Jedes Gebäude muss regelmäßig gepflegt werden. Durch Alter, Witterungseinflüsse, Nutzungsfehler, schlechte Pflege leiden die Baumaterialien. Besonders belastend sind dabei Erschütterungen.
 

Morsches Holz verrät Feuchtigkeit. Fraßgänge zeigen Holzbockbefall.
 

 
Auch durch nicht fachgerechte Umbauten können Schäden am Gebäude entstehen: Wer aus Unkenntnis wichtige Bauteile, wie etwa austeifende Windrispen im Sparrendach oder tragende Wände ohne Ersatz entfernt, verursacht neue Schäden und zahlt doppelt.
 

Problemzonen
Wer ein Haus kauft, sollte die charakteristischen Schwachstellen kennen. Bei Altbauten unterscheiden sich diese je nach Altersgruppe. Gebäude der Jahrhundertwende besitzen Stahlträger über Stürzen und unter Balkonen, die oft verrostet sind. In den Häusern der zwanziger Jahre fehlt oft der Wärmeschutz und der Schallschutz ist zumeist mangelhaft. Nach dem zweiten Weltkrieg wurden die Gebäude oft auf vorhandenen Kellern gebaut. Meistens herrschte auch ein Mangel an Bitumen und Teer, so dass diese Gebäude oft feuchte Keller haben.

– Fast ein Fünftel aller aller Mängel betrifft die Wasserinstallationen und Rohrleitungen.
– Holzbalkendecken und oberste Geschossdecken weisen zumeist Fehler in der Ausführung aus und sind ungedämmt.
– Rohrleitungen der Ver- und Entsorgung wie (Ab-)Wasser, der Heizungen und Stromkabel und Schalter etc. der Stromversorgung sind veraltet, defekt oder entsprechen nicht mehr den heutigen Sicherheitsanforderungen.
– Verfärbungen des Dachstuhls und morsches Holz weisen auf Undichtigkeiten hin. Fraßgänge und Bohrmehlhäufchen sind Hinweise auf Insektenbefall. Wir begleiten Sie mit unseren Erfahrungen beim Hauskauf und bewahren Sie vor Schaden und unangenehmen Überraschungen.

Pflege

Reparaturen müssen regelmäßig durchgeführt werden. Sie dienen dem Erhalt deer Bausubstanz und verlängern die Lebensdauer des Gebäudes. Für Wartung und Reparatur sind während einer Lebensdauer von 80 Jahren ungefähr das 1,3 fache der Baukosten zu kalkulieren.
 

Wartungsarbeiten sollten immer sofort erledigt werden. Sie erhalten den Wert des Gebäudes und bewahren das Gebäude vor größeren Schäden. Die üblichen Wartungsarbeiten sind die Erneuerung des Anstrichs oder kleinere Reparaturarbeiten wie Austausch von defekten Fliesen. Aus kleinen Schäden werden mit der Zeit größere Schäden. Zumeist weisen kleinere Schäden auch auf verdeckte größerere Probleme hin. Und je länger gewartet wird, desto mehr steigen auch die Baupreise.
Fehler in der Nutzung können die Bausubstanz schädigen. Dazu gehört ausreichendes Heizen und Lüften zur Verhinderung von Schimmel ebenso, wie z.B. das Stellen von Schränken nur mit Abstand von der Außenwand. Wenn Sie einen Altbau modernisieren möchten, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir helfen Ihnen gerne mit unseren Erfahrungen Kosten zu sparen.
 

nach oben